Wald
Anpassung der Subventionsrichtlinien
Für die Mitfinanzierung der Vorbereitungskurse zu eidgenössischen Berufsprüfungen (BP) für Forstwart-Vorarbeiter, Forstmaschinenführer und Seilkraneinsatzleiter werden künftig die Bundesbeiträge nicht mehr von den Bildungsanbietern eingenommen und angerechnet. Stattdessen wird der Bund den Teilnehmenden nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung voraussichtlich bis zu 50% der Lehrgangsgebühren zurückerstatten. Dies unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden ist oder nicht. Diese Regelung gilt für Kandidaten, welche nach dem 01.08.2017 mit den Modulen beginnen.
Für Förster-Kandidaten (HF) ändert sich nichts. Für sie werden weiterhin die Tarife nach Abzug der Bundesbeiträge gelten. Teilnehmenden, welche von einem BP-Lehrgang zum HF-Lehrgang wechseln oder umgekehrt, müssen die Tarifunterschiede für die bereits besuchten Module zurückerstattet bzw. nachbelastet werden.
Informationsflyer SBFI zur Subjektfinanzierung
Merkblatt SBFI Finanzierung durch Dritte (bspw. Arbeitgeber)
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