Seit Januar 2018 hat der Bund die Subventionierung der Vorbereitungslehrgänge für eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) neu geregelt. Dies bedeutet, Studierende dieser Lehrgänge können bis zu 50% der bezahlten Studiengebühren vom Bund zurückfordern.
Studierende erhalten neu direkt eine finanzielle Unterstützung und nicht mehr die Bildungsanbieter. Der Bund vergütet Ihnen deshalb bis zu 50 % der Lehrgangskosten, sobald Sie die eidg. Prüfung (unabhängig vom Erfolg) absolviert und die erforderlichen Unterlagen (Zahlungsbestätigungen der Schule, etc.) eingereicht haben.
- für die Berufsprüfung (BP) erhalten Sie maximal CHF 9'500
- für die höhere Fachprüfung (HFP) erhalten Sie maximal CHF 10'500
Wenn Sie zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolvieren, können Sie die Kursgebühren kumulieren.
Diese Regelung gilt nur für Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz. Für Teilnehmende aus dem Fürstentum Liechtenstein gilt eine separate Regelung.
Sie haben Fragen dazu? Gerne helfen wir Ihnen bei diesem Prozess weiter unter +41 81 403 33 33 oder kontaktieren Sie die jeweilige Kontaktperson des betroffenen Lehrgangs.
Das Land Liechtenstein leistet für Teilnehmende mit Wohnsitz Liechtenstein an Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen einen definierten anteilsmässigen Kostenbeitrag pro Lektion.
Studierende erhalten jeweils nach einem besuchten Semester CHF 11 pro Lektion direkt von der ibW zurückerstattet. Voraussetzungen dafür sind: Mindestens zwei Jahre Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein, die Einreichung aller notwendigen Unterlagen sowie die Begleichung der Semesterrechnung.
Diese Regelung gilt nur für Studierende mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein. Für Teilnehmende aus der Schweiz gilt eine separate Regelung.
Sie haben Fragen dazu? Gerne helfen wir Ihnen bei diesem Prozess weiter unter +41 81 403 33 33 oder kontaktieren Sie die jeweilige Kontaktperson des betroffenen Lehrgangs.