Neue Corona-Bestimmungen an der ibW

06.05.2021

Aufgrund der aktuellen behördlichen Corona-Anweisungen gelten folgende Regelungen an den Schul-Standorten der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz. Grundsätzlich gilt weiterhin Fernunterricht.

Ab 26. April 2021 gelten an der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz in Abstimmung mit den behördlichen Anweisungen bezüglich Covid-19 folgende Regelungen:

  • In den Medien wurde verschiedentlich kommuniziert, dass Präsenzunterricht an Hochschulen und Höheren Fachschulen wieder möglich sei. Die neuen Regelungen des Bundesrates erlauben Präsenzunterricht allerdings nur unter gewissen Bedingungen. So dürfen die Zimmer beispielsweise «mit maximal einem Drittel der Kapazität belegt werden». In der Praxis bedeutet dies, dass der Minimalabstand von 1,5 m jederzeit sichergestellt werden muss. In der flächenmässig grössten Räumlichkeit der ibW, der Aula in Chur, ist somit Unterricht bis 40 Personen möglich, in regulären Schulzimmern reduzieren sich die Möglichkeiten entsprechend. In jedem Fall muss bei Präsenzunterricht das Schutzkonzept eingehalten werden, d.h. bei Präsenzveranstaltungen gilt eine durchgehende Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands.
  • Aus diesen Gründen gilt grundsätzlich bis auf weiteres in allen Klassen und an allen Standorten nach den regulären Stundenplänen Fernunterricht.
  • Präsenzunterricht ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung erlaubt. Ein entsprechender Antrag muss über den jeweiligen Schulleiter an die Corona-Taskforce gestellt werden. Prüfungen, Prüfungsvorbereitungen und prüfungsrelevanter Unterricht geniessen dabei Priorität.
  • Mitarbeitende arbeiten weiterhin - wenn immer möglich - im Home Office.
  • Mitarbeitende an den ibW-Standorten müssen auch am Arbeitsplatz eine Schutzmaske tragen, wenn sich weitere Personen im selben Raum aufhalten.
  • Meetings müssen wenn immer möglich online durchgeführt werden. Falls nötig sind Meetings bis 5 Personen auch ohne Bewilligung physisch möglich, unter Einhaltung des Schutzkonzepts (insbesondere durchgehende Maskenpflicht und Einhaltung des Mindestabstands). Meetings mit mehr als 5 Personen müssen beantragt und begründet werden.
  • Das Bistro in Chur ist für ibW-Studierende, -Dozierende, -Mieter und -Mitarbeitende reduziert geöffnet (Gäste nur Take-away). Die Mensa am Bildungszentrum Wald in Maienfeld ist vorderhand nur bei bewilligten Präsenzveranstaltungen geöffnet. An beiden Standorten gilt eine Registrierungspflicht mit den bereitgestellten Contact-Tracing-QR-Codes. Auf den Terrassen dürfen sich maximal vier Personen an einen Tisch setzen, das Bistro-Schutzkonzept ist dabei einzuhalten.
  • Die ibW-Mitarbeitenden werden gebeten, sich im Rahmen der Covid-19-Betriebstestung weiterhin wöchentlich zu testen. Schul- und Klassentestungen sind derzeit nicht vorgesehen, ausser wenn es sich um mehrtätige, aufeinanderfolgende «Präsenz-Blöcke» handelt.

Wir danken Euch für die Kenntnisnahme und Eure geschätzte Mitarbeit.

 

Corona-Taskforce

 

 

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