Covid-19-Infos Januar 2022

01.01.2022

Nach den Beschlüssen den Bundesrats vom Freitag gelten ab Montag, 3. Januar 2022, folgende zwingende Corona-Regeln an den ibW-Standorten. 

Allgemeines
 

  • Ab 3. Januar dürfen Studierende, Kursteilnehmende, externe Mieter und Gäste die Schulräumlichkeiten der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz ausschliesslich mit einem gültigen Covid-Zertifikat betreten (3G).
  • Das Covid-Zertifikat kann per Ausdruck oder Covid App mitgenommen werden oder auf OpenOlat hochgeladen werden (unter "Profil" oder über den folgenden QR-Code). Bei Fragen zum Upload gibt es hier weitere Informationen.
  • Für ibW-Mitarbeitende gilt eine Home Office-Pflicht, d.h. wenn immer möglich muss von zu Hause ausgearbeitet werden. Dies gilt auch für Sitzungen. Müssen diese zwingend vor Ort stattfinden, gilt in jedem Fall eine durchgängige Maskenpflicht aller Teilnehmenden.
     
  • In allen Innenräumen der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz gilt Maskenpflicht, auch für sitzende Studierende in den Schulzimmern.
     
  • Von der Maskenpflicht ausgenommen sind sitzende Gäste während des Konsums in den Gastrobetrieben, Dozierende während des Unterrichts und Mitarbeitende am Arbeitsplatz (nur, wenn sich keine weitere Personen im selben Raum aufhalten - ansonsten muss eine Maske getragen werden).

 

Lehrgänge und Kurse
 

  • Bei den Lehrgängen auf den Stufen Höhere Fachschule (HF), Berufsprüfungen (eidg. FA) und Höhere Fachprüfungen (eidg. Diplom) gilt 3G-Zertifikatspflicht.
     
  • Für nicht eidg. anerkannte Lehrgänge gilt grundsätzlich 2G-Zertifikatspflicht. Allerdings sind je nach Unterrichtssequenz Ausnahmen möglich, z.B. bei Prüfungen, Praxisunterricht und für Angebote, welche mit einem eidg. anerkannten Bildungsgang verbunden sind. In solchen Fällen ist 3G-Zertifikatspflicht möglich. Die Studierenden und Dozierenden werden über entsprechend abweichende Regeln direkt von den Fachvorstehenden informiert.
     
  • Ob Klassen in den Fernunterricht wechseln oder ob bei Nicht-Vorliegen eines Covid-Zertifikates andere Unterrichtsformen angeboten werden, liegt in der Entscheidung der Schulleiter. Die Studierenden und Dozierenden werden von ihnen direkt über das weitere Vorgehen informiert, falls entsprechende Änderungen vorgesehen sind. Ansonsten gelten die «normalen» Stundenpläne.

 

Gastronomie
 

  • In den Gastrobetrieben der ibW in Chur (Bistro) und Maienfeld (Mensa) gilt zwingend eine 2G-Zertifikatspflicht, d.h. nur Genesene und Geimpfte dürfen sitzend konsumieren.
     
  • Von der Zertifikatspflicht ausgenommen sind Personen, die Essen per Take-away abholen (Konsum nur ausserhalb der Schulgebäude gestattet).

 

Bei Fragen zum Umgang mit Covid-19 an der ibW helfen die FAQs auf der ibW-Webseite weiter. Gerne stehen Ihnen auch Ihre direkten ibW-Ansprechpersonen zur Verfügung. 

 

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