Professional Bachelor, Professional Master: Neue Titel für die Höhere Berufsbildung

Die Höhere Berufsbildung in der Schweiz erhält eine historische Aufwertung. Im Rahmen der Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) werden in der Höheren Berufsbildung die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt. Die ibW als grösste Höhere Fachschule in der Südostschweiz profitiert dabei besonders:  Alle ibW-Studierende mit den entsprechenden Abschlüssen profitieren vom Titel-Upgrade!

Mit den neuen Bezeichnungen werden Bekanntheit, Sichtbarkeit und internationale Vergleichbarkeit der Höheren Berufsbildung gestärkt. Abschlüsse werden so im Lebenslauf klar auf der Tertiärstufe positioniert und im Ausland besser verständlich. Wichtig ist: Es handelt sich nicht um neue Abschlüsse, sondern um Titelzusätze zu bestehenden, geschützten Abschlüssen. 

Wer profitiert?

Der Professional Bachelor steht für ein berufsnahes Profil, während Fachhochschulen und Universitäten eher akademisch ausgerichtet sind. Den Titelzusatz «Professional Bachelor» dürfen Absolvierende von HF-Ausbildungen und von Berufsprüfungen (eidg. FA) tragen, den Titelzusatz «Professional Master» ist Absolvierenden von ausgewählten Höheren Fachprüfungen (eidg. Diplom) vorbehalten. 

Noch sind einige Fragen offen

Wie die neuen Titelzusätze konkret auf Diplomen, Zeugnissen und in der Kommunikation der ibW erscheinen werden, ist heute noch nicht abschliessend geklärt. Die ibW beobachtet die Entwicklung und wird Mitarbeitende, Studierende, Absolvent/-innen und Partnerunternehmen über die weiteren Schritte informieren, sobald die rechtlichen Grundlagen und die Weisungen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) sowie der zuständigen OdA vorliegen. 

Rahmenlehrpläne müssen angepasst werden

Bevor Diplome der Höheren Fachschulen den Zusatz «Professional Bachelor» tragen dürfen, müssen die Rahmenlehrpläne angepasst werden. Sie werden um den Titelzusatz in den Amtssprachen und die vereinfachte englische Übersetzung ergänzt. Laut SBFI ist dafür kein aufwändiges Inkraftsetzungs­verfahren nötig. Die Anpassung erfolgt in einem schlanken Verfahren in Absprache mit den Trägerschaften und OdA. Die genehmigten Rahmenlehrpläne treten aber erst nach Inkraftsetzung der Gesetzesrevision in Kraft. Erst danach können die Schulen, also auch die ibW, ihre Diplom- und Zeugnisvorlagen entsprechend aktualisieren. Dann wird der Titelzusatz gemeinsam mit dem bisherigen Titel auf den Dokumenten erscheinen.

FAQ zum Professional Bachelor/Master

1. Sind das neue Abschlüsse? 

Nein, es sind an sich keine neuen Abschlüsse. «Professional Bachelor» und «Professional Master» sind Titelzusätze zu bestehenden Abschlüssen der Höheren Berufsbildung. Die bisherigen Titel bleiben bestehen. 

2. Was bringen die neuen Abschlüsse? 

Die neuen Titel sorgen für mehr Sichtbarkeit und internationale Vergleichbarkeit. Die Titelzusätze machen klar, dass HF- und andere Abschlüsse der höheren Berufsbildung auf Tertiärstufe liegen und erleichtern die Kommunikation im internationalen Arbeitsmarkt. 

3. Sind das die gleichen Titel wie an der FH oder Universität? 

Sie sind gleichwertig, aber nicht gleichartig. «Professional Bachelor» und «Professional Master» sind praxisorientierte Abschlüsse. Sie sind tertiär, aber anders positioniert als akademische FH- oder Uni-Abschlüsse.

4. Wer darf die neuen Titelzusätze führen? 

Absolvierende von HF-Ausbildungen und von Berufsprüfungen (eidg. FA) dürfen den Titelzusatz «Professional Bachelor» tragen, der Titelzusatz «Professional Master» ist Absolvierenden von ausgewählten Höheren Fachprüfungen (eidg. Diplom) vorbehalten. 

5. Wie setzt man den Titelzusatz richtig ein? 

Der Zusatz darf nicht alleine geführt werden. Richtig ist beispielsweise: Dipl. Betriebswirtschafterin HF, Professional Bachelor. Falsch: Professional Bachelor ohne Grundtitel. 

6. Darf man den Titelzusatz auch einsetzen, wenn man die Weiterbildung schon abgeschlossen hat? 

Ja. Alle bisherigen Absolvierenden von anerkannten Bildungsgängen dürfen den Titelzusatz «Professional Bachelor» führen, sobald die Revision in Kraft ist (voraussichtlich Herbst 2026). 

7. Erhalten Ehemalige neue Diplome? 

Nein. Es werden schweizweit keine neuen HF-Diplome ausgestellt. Schulen können aber schriftliche Bestätigungen abgeben, die den neuen Titelzusatz und die englische Bezeichnung deklarieren. Die ibW erarbeitet ein entsprechendes Reglement für ehemalige Studierende. 

8. Wann darf der Titelzusatz auf Diplomen erscheinen? 

Damit der Titelzusatz auf neuen Diplomen erscheint, müssen die Rahmenlehrpläne um den Titelzusatz in den Amtssprachen und eine vereinfachte englische Übersetzung ergänzt werden. Diese treten aber erst nach Inkraftsetzung der Gesetzesrevision in Kraft. 

9. Wie lange dauert dies voraussichtlich noch? 

Die Referendumsfrist ist am 17. April 2026 abgelaufen, derzeit steht die Umsetzung in der Berufsbildungsverordnung und in der Verordnung über Mindestvorschriften für Höhere Fachschulen an. Ziel ist ein koordiniertes Inkrafttreten im Herbst 2026. 

10. Wie sehen die neuen Diplome aus? 

Grundsätzlich ändert sich an den Diplomen HF, HFP und eidg. FA nichts. Wie Diplomzusätze, Zeugnisse und Marketingmaterialien konkret gestaltet werden, hängt von den Weisungen des SBFI und den Empfehlungen der OdA ab. Schulen wie die ibW planen ihre Kommunikationsstrategie, sobald diese Vorgaben vorliegen. (mat)