Die Höhere Berufsbildung in der Schweiz erhält eine historische Aufwertung. Im Rahmen der Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) werden in der Höheren Berufsbildung die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt. Die ibW als grösste Höhere Fachschule in der Südostschweiz profitiert dabei besonders: Alle ibW-Studierende mit den entsprechenden Abschlüssen profitieren vom Titel-Upgrade!
Mit den neuen Bezeichnungen werden Bekanntheit, Sichtbarkeit und internationale Vergleichbarkeit der Höheren Berufsbildung gestärkt. Abschlüsse werden so im Lebenslauf klar auf der Tertiärstufe positioniert und im Ausland besser verständlich. Wichtig ist: Es handelt sich nicht um neue Abschlüsse, sondern um Titelzusätze zu bestehenden, geschützten Abschlüssen.
Wer profitiert?
Der Professional Bachelor steht für ein berufsnahes Profil, während Fachhochschulen und Universitäten eher akademisch ausgerichtet sind. Den Titelzusatz «Professional Bachelor» dürfen Absolvierende von HF-Ausbildungen und von Berufsprüfungen (eidg. FA) tragen, den Titelzusatz «Professional Master» ist Absolvierenden von ausgewählten Höheren Fachprüfungen (eidg. Diplom) vorbehalten.
Noch sind einige Fragen offen
Wie die neuen Titelzusätze konkret auf Diplomen, Zeugnissen und in der Kommunikation der ibW erscheinen werden, ist heute noch nicht abschliessend geklärt. Die ibW beobachtet die Entwicklung und wird Mitarbeitende, Studierende, Absolvent/-innen und Partnerunternehmen über die weiteren Schritte informieren, sobald die rechtlichen Grundlagen und die Weisungen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) sowie der zuständigen OdA vorliegen.
Rahmenlehrpläne müssen angepasst werden
Bevor Diplome der Höheren Fachschulen den Zusatz «Professional Bachelor» tragen dürfen, müssen die Rahmenlehrpläne angepasst werden. Sie werden um den Titelzusatz in den Amtssprachen und die vereinfachte englische Übersetzung ergänzt. Laut SBFI ist dafür kein aufwändiges Inkraftsetzungsverfahren nötig. Die Anpassung erfolgt in einem schlanken Verfahren in Absprache mit den Trägerschaften und OdA. Die genehmigten Rahmenlehrpläne treten aber erst nach Inkraftsetzung der Gesetzesrevision in Kraft. Erst danach können die Schulen, also auch die ibW, ihre Diplom- und Zeugnisvorlagen entsprechend aktualisieren. Dann wird der Titelzusatz gemeinsam mit dem bisherigen Titel auf den Dokumenten erscheinen.