Seilkran-Einsatzleiter/-in mit eidg. FA

Im berufsbegleitenden Lehrgang zur eidgenössischen Berufsprüfung Seilkraneinsatzleiter/-in mit eidg. FA erwerben Sie handlungsorientierte Fachkompetenzen. Sie sind im Betrieb (Forstunternehmen oder öffentlicher Forstbetrieb) technische/r und organisatorische/r Spezialist/-in und tragen die Verantwortung für einen sicheren, wirtschaftlichen und ökologischen Einsatz der Seilkrananlage.

Tätigkeiten

Seilkraneinsatzleiter/-innen sind im Betrieb (Forstunternehmen oder öffentlicher Forstbetrieb) die technischen und organisatorischen Spezialisten rund um den Seilkran­einsatz. Sie zeichnen sich als Einsatzleiter/-in von der Planung über die Projektierung, Organisation, operative Leitung des Arbeitseinsatzes bis zur Evaluation der ausgeführten Arbeiten rund um den Seilkraneinsatz aus.

Sie führen neue Mitarbeitende in den Arbeitsprozess ein und instruieren die Teil­arbeiten. Der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz räumen sie dabei einen ­hohen Stellenwert ein. Sie tragen die Verantwortung für einen sicheren, wirtschaftlichen und ökologischen Einsatz der Seilkrananlage.

Sie sind zudem im Betrieb dafür verantwortlich, dass die eingesetzten Maschinen und Geräte nach Herstellervorgaben gewartet werden und so funktionstauglich und einsatzbereit sind.

Die Anregung für die Ausarbeitung des Modullehrgangs kommt aus der Praxis der Forstbetriebe und Forstunternehmen, die vorwiegend im Gebirgswald arbeiten. Diese brauchen für die moderne und professionelle Holzernte kompetente Fachleute für die Planung und den Einsatz von Seilkrananlagen.

In der Branche herrscht eine grosse Nachfrage nach Seilkraneinsatzleitern/-innen. Bis anhin absolvierten die meisten Seilkraneinsatzleiter/-innen die Ausbildung auf Wunsch des Arbeitgebers.

Aufnahmebedingung

Um in den Lehrgang aufgenommen zu werden, muss folgende Bedingung erfüllt sein:

  • Berufsabschluss (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) als Forstwart/-in oder einschlägige Grundbildung

Prüfungszulassung

Die Berufsprüfung besteht aus einer schriftlichen Praxisarbeit, welche im Vorfeld während des Praktikums erarbeitet wurde sowie einer praktischen und mündlichen Prüfung.

Um für die Berufsprüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis als Forstwart/-in oder einschlägige Grundbildung und 24 Monate Berufspraxis als Forstwart/-in

    oder ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis bzw. ein gleichwertiger Abschluss und 5 Jahre Berufspraxis in einem Forstbetrieb oder Forstunternehmen.
  • Erfolgreicher Abschluss (mindestens Note 4.0) aller notwendigen Module.

Die Anmeldung erfolgt durch die Studierenden über www.codoc.ch.

Besonderes

Alle Module werden mit einem Kompetenznachweis auf Deutsch oder Italienisch abgeschlossen. Die Modulteilnehmenden erhalten bei Bestehen des Kompetenznachweises für jedes Modul ein Zertifikat.

Anschlussmöglichkeiten

Mehrere Module dieses Lehrgangs werden bei den unten aufgeführten Anschluss­möglichkeiten angerechnet. Die Details sind auf den Seiten 11 (Übersicht Modularisierung Forst) sowie 12 und 13 (Module Wald) ausgewiesen.

Praktikumsvereinbarung

Broschüre

Finanzierung

Der Bund und das Land Liechtenstein regeln die Beitragszahlungen an Vorbereitungslehrgänge für eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) neu.

Weitere Informationen dazu finden sie hier, besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

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