Dipl. Produktdesigner/-in HF

Dem Design gehört die Zukunft: Absolvierende des berufsbegleitenden Studiums dipl. Produktdesigner/-in HF absolvieren eine praxisbezogene Weiterbildung in Produktdesign mit den Schwerpunkten Gestaltung und Technik. Das breite, interdisziplinäre Fächerangebot und der starke Praxisbezug vermitteln den Studierenden eine hervor­ragende Grundlage für den Einstieg in die Designwelt.

In Kooperation mit:
Schule für Gestaltung Zürich

 

Tätigkeiten

Dipl. Produktdesignerinnen HF und dipl. Produktdesigner HF arbeiten als Fachpersonen in einem Designbüro, in der Designabteilung einer Firma, eines Industrie- oder eines Handwerksbetriebs, einer Institution oder als Selbständigerwerbende im eigenen Atelier. Je nach Ausrichtung sind sie in einem spezialisierten oder vielseitigen Arbeitsfeld tätig. Sie gestalten, konzipieren und setzen Ideen um, indem sie aus ihnen Produkte machen. Häufig arbeiten sie in interdisziplinären Projektgruppen. Dipl. Produktdesignerinnen HF und dipl. Produktdesigner HF überführen die in einem Auftrag genannte Fragestellung in eine bestimmte Form, die durch formale, räumliche, funktionale und materialbezogene Kriterien bestimmt ist. Sie entwickeln und gestalten im Rahmen von Projekten zwei- bzw. dreidimensionale Entwürfe, Modelle oder Prototypen, Unikate, Kleinserien, virtuelle Objekte und Sortimentskonzepte, Erlebnisse im digitalen und analogen Raum sowie Dienstleistungen. Die erzielten Resultate und/oder geschaffenen Produkte erfüllen Kundenbedürfnisse und berücksichtigen Marktanforderungen.

Ausbildung

Der Lehrgang HF Produktdesign ist mit seiner engen Zusammenarbeit mit dem Technologiezentrum der ibW einzigartig in der Schweiz. Das breite, interdisziplinäre Fächerangebot und der starke Praxisbezug vermitteln den Studierenden eine hervorragende Grundlage für den Einstieg in die Designwelt.

Alle Studierenden können vom High-Tech-Equipment der ibW profitieren, um von der Idee bis zum fertigen Produkt zu gelangen. Um dies zu erreichen, erhält jede/r Studierende Zugang zu allen benötigten Programmen sowie zum Maschinen-Park des Technologiezentrums in Maienfeld.

Im Technologiezentrum wird die Theorie in die Praxis umgesetzt. Hierfür stehen unter anderem zwei 5-Achs CNC Maschinen, eine Roboterbearbeitungszelle, ein Schneid- und Gravierlaser, ein 3D Drucker sowie verschiedene 3D Scanner zur Verfügung. 

Diese Möglichkeiten garantieren unseren Absolvierenden eine sehr hohe Schnittstellenkompetenz. Deshalb sind Produktdesigner/-innen hervorragend geeignet, die wachsende Bedeutung des Faktors Design im globalisierten und digitalisierten Produktionsumfeld umzusetzen.

Aufnahmebedingungen/Zulassungsverfahren

Um in den Studiengang aufgenommen zu werden, ist der Abschluss einer beruflichen Grundbildung in einem handwerklichen, grafischen oder gestalterischen Beruf Voraussetzung. Folgende EFZ Berufsausbildungen gelten als einschlägig: Architekturmodellbauer/-in, Bekleidungsgestalter/-in, Florist/-in, Formenbauer/-in, Fotograf/-in, Gestalter/-in Werbetechnik, Gewebegestalter/-in, Glasmaler/-in, Goldschmied/-in, Grafiker/-in, Graveur/-in, Holzbildhauer/-in, Holzhandwerker/-in, Industriekeramiker/-in, Interactive Media Designer/-in, Keramiker/-in, Konstrukteur/-in, Korb- und Flechtwerkgestalter/-in, Medientechnolog/-in, Mikromchaniker/-in, Mikrozeicher/-in, Oberflächenveredler/-in Uhren und Schmuck, Polydesigner/-in 3D, Polygraf/-in, Raumausstatter/-in, Schreiner/-in, Silberschmied/-in, Steinmetz/-in, Theatermaler/-in, Textiltechnolog/-in, Uhrmacher/-in, Uhrmacher/-in Produktion, Vergolder/-in-Einrahmer/-in, Wohntextil­gestalter/-in, Zeichner/-in.

Bewerber/-innen ohne einschlägige Vorbildung haben die Möglichkeit, «Sur Dossier» aufgenommen zu werden mittels einem separaten Aufnahmeverfahren, bestehend aus einer Aufnahmeprüfung und einem Aufnahmegespräch. Das Zulassungsverfahren für Bewerber/-innnen mit einschlägiger Vorbildung besteht aus einem Aufnahmegespräch und der Bewertung einer persönlichen Arbeitsmappe der Kandidaten/-innen. Über die definitive Aufnahme entscheidet die Studiengangsleitung. Spätestens ab dem 4. Semester wird eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.

Besonderes

  • Dieses Studium ist vom SBFI neurechtlich eidgenössisch anerkannt.
  • Ein eigenes Notebook ist Voraussetzung. Sämtliche notwendigen Programme werden zu Verfügung gestellt.
  • Für VSSM Mitglieder gibt es Rückvergütungen vom MAEK.

Finanzierung

Weiterbildungen auf der Stufe Höhere Fachschule (HF) werden nicht von der Subjektfinanzierung des Bundes unterstützt. Die Subventionierung basiert auf der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV) und erfolgt über Pauschalen pro Kopf. 

Bei den von der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz aufgeführten Semestergebühren bei HF-Angeboten handelt es sich um Nettopreise, das heisst, dass die Subventionsbeiträge der Kantone bereits in Abzug gebracht wurden. Dies gilt für Studierende mit Wohnsitz in allen Schweizer Kantonen oder im Fürstentum Liechtenstein. 

Für Studierende mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz oder des Fürstentum Liechtenstein gelten Sonderregelungen. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Broschüre

Kontakt

Nadja Mehli - Dipl. Produktdesigner/-in HF
Um meinen Traum, die Selbstständigkeit zu erreichen, habe ich mich weitergebildet.