Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis Variante Quereinstieg 2. S.
Unterrichtsort(e)
ChurDaten
Start 2. Semester: 10. April 2028
Dauer
berufsbegleitend, 4 Semester
Unterrichtstag(e)
Montagabend 18.00 - 21.15 Uhr
Dienstagvormittag 08.30 - 11.45 Uhr
Dienstagvormittag 08.30 - 11.45 Uhr
Anmeldeschluss
13. März 2028
Kosten
CHF 4'390 pro Semester
inkl. Lehrmittel
exkl. externe Prüfungsgebühren
Anpassungen der Semesterkosten während des Lehrgangs infolge Teuerung, Subventionsanpassungen und Änderungen des Stundenplans bleiben vorbehalten.
Details zur Finanzierung von vorbereitenden Lehrgängen auf Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen für Studierende aus der Schweiz und aus dem Liechtenstein finden Sie unter diesem Link.
inkl. Lehrmittel
exkl. externe Prüfungsgebühren
Anpassungen der Semesterkosten während des Lehrgangs infolge Teuerung, Subventionsanpassungen und Änderungen des Stundenplans bleiben vorbehalten.
Details zur Finanzierung von vorbereitenden Lehrgängen auf Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen für Studierende aus der Schweiz und aus dem Liechtenstein finden Sie unter diesem Link.
Abschluss
Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
Aufnahmebedingungen
Ein Einstieg ins 2. Semester ist möglich, wenn der Lehrgang Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen kv edupool erfolgreich abgeschlossen wurde.
Zur Berufsprüfung wird zugelassen, wer:
a) über einen der nachstehenden Ausweise verfügt:
a1) eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine
Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis;
a2) ein von der Prüfungskommission anerkanntes Zertifikat oder Diplom als
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Rechnungswesen;
a3) Fachausweis einer Berufsprüfung oder Diplom einer höheren
Fachprüfung;
a4) Abschluss einer höheren Fachschule, einer Hochschule oder einer
Fachhochschule.
Wer über keinen der anerkannten Ausweise verfügt, kann dennoch zur Prüfung zugelassen werden, sofern das Doppelte an Fachpraxis gem. lit. b) nachgewiesen wird.
und
b) eine Fachpraxis von 3 Jahren bei einem Arbeitspensum von mindestens 80 % nachweist;
Zur Berufsprüfung wird zugelassen, wer:
a) über einen der nachstehenden Ausweise verfügt:
a1) eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine
Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis;
a2) ein von der Prüfungskommission anerkanntes Zertifikat oder Diplom als
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Rechnungswesen;
a3) Fachausweis einer Berufsprüfung oder Diplom einer höheren
Fachprüfung;
a4) Abschluss einer höheren Fachschule, einer Hochschule oder einer
Fachhochschule.
Wer über keinen der anerkannten Ausweise verfügt, kann dennoch zur Prüfung zugelassen werden, sofern das Doppelte an Fachpraxis gem. lit. b) nachgewiesen wird.
und
b) eine Fachpraxis von 3 Jahren bei einem Arbeitspensum von mindestens 80 % nachweist;
Martin Bundi
Fachvorsteher Treuhand, Rechnungswesen und Immobilien