Fachperson Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Die Teilnehmenden erwerben die notwendigen Handlungskompetenzen, um in der Funktion als Fachperson für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz oder Sicherheitsbeauftragte/r (SIBE) tätig zu sein. Sie sind befähigt, Auftraggebende kompetent zu beraten, fachlich zu begleiten und bedarfsgerecht zu betreuen. Zudem unterstützen sie gezielt die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den verantwortlichen Projektbeteiligten. Sie entwickeln und realisieren professionelle Konzepte in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft.

Aufnahmebedingungen

Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer folgende Kriterien vollumfänglich erfüllt:

  • Sanitärinstallateur/-in EFZ mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung im Fachbereich
  • Heizungsinstallateur/-in EFZ mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung im Fachbereich
  • Lüftungsanlagenbauer/-in EFZ mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung im Fachbereich
  • Spengler/-in EFZ mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung im Fachbereich
  • EFZ in einem verwandten Beruf mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung in den aufgeführten Fachbereichen Sanitär, Heizung, Lüftung, Spenglerei
  • EBA und Quereinsteiger mit mind. 6 Jahre Berufserfahrung in den vor aufgeführten Fachbereichen Sanitär, Heizung, Lüftung, Spenglerei, mit weiteren Auflagen.

Kursinhalt/Module

Die im Zertifikat enthaltenen Module stammen aus der Weiterbildung Projektleiter/-in Gebäudetechnik und werden je mit einem Kompetenznachweis (Modulprüfung) abgeschlossen. Wurden beide Module erfolgreich abgeschlossen, wird das Zertifikat «Fachperson Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz» ausgestellt.

  • Projektkommunikation
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Ökologie und Umweltschutz

Besonderes

  • Zugang zu persönlicher E-Mail-Adresse ist Voraussetzung für das Studium.
  • In den Ausbildungsmodulen kommt ein ausgewogener Mix aus Lehrmitteln sowie ausgewählten Fachbüchern zur Anwendung.
  • Möglichst lückenloser Unterrichtsbesuch
  • Persönliche Leistungsbereitschaft
  • Maximale Anzahl Teilnehmende: 20

Anrechnung der Zertifikate

Besteht nach Abschluss eines Zertifikats der Wunsch, die entsprechende Berufsprüfung zu absolvieren und werden die Zulassungskriterien gemäss Prüfungsordnung sowie der Wegleitung erfüllt, können die bereits absolvierten Module angerechnet werden. Für die Anrechnung ist die Gültigkeit der Module von sechs Jahren zu beachten.

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