Konzipiert für langjährige Mitarbeitende, die ihr Berufsfeld innerhalb des Betriebes erweitern möchten, aber nicht die komplette Weiterbildung zum «Projektleiter/-in Schreinerei mit eidg. FA» absolvieren können. Dieser Kurs unterstützt den Betrieb, die Fachkräfte auf die neue Aufgabe vorzubereiten. Das Know-how kann so weiterhin voll genutzt werden. Ein Abwandern in eine andere Branche wird vermieden.
Tätigkeiten
- Kleinere Aufträge abwickeln
- Beschaffung und Kalkulation
- Verkauf, Kundengespräch, Kommunikation
- Umgang mit Mitarbeitenden
- Montagearbeiten leiten
Zielgruppe
Schreiner/-innen, die ihr Aufgabengebiet innerhalb des Betriebes erweitern und Teilaufgaben in der Projektleitung übernehmen.
Besonderes
- Persönlicher Laptop notwendig.
- Office 365 für Studierende kostenlos.
Anschlussmöglichkeiten
-
AVOR-Spezialist/-in VSSM (Der Lehrgang «Einstieg Projektleitung Schreinerei» kann als Basismodul angerechnet werden.)
- Dipl. Holztechniker/-in HF Schreinerei / Innenausbau
Rückvergütungen
Beiträge der Militärdienst- und Ausbildungsentschädigungskasse (MAEK) und der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPK) können gemäss jeweiligem Reglement eingefordert werden. Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.vssm.ch/de/berufsbildung/bildungsfinanzierung.
Militär- und Ausbildungs-Entschädigungskasse MAEK
Die MAEK ist die Solidaritätskasse der VSSM-Arbeitgebenden. Sie erstattet Kurs- und Prüfungsgebühren und unterstützt innovative Projekte der VSSM-Bildungsentwicklung. Um von Rückvergütungen der MAEK profitieren zu können, muss der/die Arbeitgeber/-in der MAEK angeschlossen sein.
ZPK
Die Zentrale Paritätische Berufskommission regelt die Weiterbildungsleistungen im Schreinereigewerbe. Leistungen der ZPK können Schreiner/-innen geltend machen, die den jährlichen Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag bezahlen und somit im Besitz einer gültigen Berufskarte sind. Arbeitnehmer/-innen mit familiärer Unterstützungspflicht erhalten eine höhere ZPK-Rückvergütungsleistung.