AVOR-Spezialist/-in VSSM

Absolvierende dieser berufsbegleitenden, handlungskompetenzorientierten Weiterbildung sind für die Planung und Koordination einfacherer Schreinerprojekte zuständig. Sie unterstützen die Projektleitung bei der Arbeitsvorbereitung.

Ziel

AVOR-Spezialisten und AVOR-Spezialistinnen stellen termingerecht Material bereit und setzen kleinere Projekte erfolgreich um. Die Auftragsvorbereitung und unterstützende Organisation von Projekten erfolgt sorgfältig und effizient.

Tätigkeiten

  • Kleinere Aufträge und Projekte bearbeiten und verantworten

  • Unterstützung der Projektleitung

  • Materialbeschaffung

  • Kommunikation mit Kunden

  • Mithilfe Korrespondenz

  • Arbeitsvorbereitung für Projekte

  • Übergabe an die Produktion

Lehrgangsaufbau

Basismodul (120 Lektionen)

  • Als Basismodul wird der Lehrgang «Einstieg Projektleitung Schreinerei» absolviert.

Wahlpflichtmodule (à je 40 Lektionen)

  • Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson.

Aufnahmebedingung

Um in den Lehrgang aufgenommen zu werden, muss folgende Bedingung erfüllt sein:

  • Schreiner/-in EFZ, Schreiner/-in EBA, Innenausbauzeichner/-in EFZ (keine Berufserfahrung notwendig, aber vorteilhaft) sowie Quereinsteiger mit Berufserfahrung

Besonderes

  • Persönlicher Laptop notwendig. 
  • Office 365 für Studierende kostenlos.

Rückvergütungen

Beiträge der Militärdienst- und Ausbildungsentschädigungskasse (MAEK) und der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPK) können gemäss jeweiligem Reglement eingefordert werden. Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.vssm.ch/de/berufsbildung/bildungsfinanzierung.

Militär- und Ausbildungs-Entschädigungskasse MAEK
Die MAEK ist die Solidaritätskasse der VSSM-Arbeitgebenden. Sie erstattet Kurs- und ­Prüfungsgebühren und unterstützt innovative Projekte der VSSM-Bildungsentwicklung. Um von Rückvergütungen der MAEK profitieren zu können, muss der/die Arbeitgeber/-in der MAEK angeschlossen sein.

ZPK
Die Zentrale Paritätische Berufskommission regelt die Weiterbildungsleistungen im Schreinereigewerbe. Leistungen der ZPK können Schreiner/-innen geltend machen, die den jährlichen Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag bezahlen und somit im Besitz einer gültigen Berufskarte sind. Arbeitnehmer/-innen mit familiärer Unterstützungspflicht ­erhalten eine höhere ZPK-Rückvergütungsleistung.

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