Absolvierende dieser berufsbegleitenden, handlungskompetenzorientierten Weiterbildung sind für die Planung und Koordination einfacherer Schreinerprojekte zuständig. Sie unterstützen die Projektleitung bei der Arbeitsvorbereitung.
Ziel
AVOR-Spezialisten und AVOR-Spezialistinnen stellen termingerecht Material bereit und setzen kleinere Projekte erfolgreich um. Die Auftragsvorbereitung und unterstützende Organisation von Projekten erfolgt sorgfältig und effizient.
Tätigkeiten
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Kleinere Aufträge und Projekte bearbeiten und verantworten
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Unterstützung der Projektleitung
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Materialbeschaffung
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Kommunikation mit Kunden
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Mithilfe Korrespondenz
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Arbeitsvorbereitung für Projekte
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Übergabe an die Produktion
Lehrgangsaufbau
Basismodul (120 Lektionen)
- Als Basismodul wird der Lehrgang «Einstieg Projektleitung Schreinerei» absolviert.
Wahlpflichtmodule (à je 40 Lektionen)
- Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson.
Aufnahmebedingung
Um in den Lehrgang aufgenommen zu werden, muss folgende Bedingung erfüllt sein:
- Schreiner/-in EFZ, Schreiner/-in EBA, Innenausbauzeichner/-in EFZ (keine Berufserfahrung notwendig, aber vorteilhaft) sowie Quereinsteiger mit Berufserfahrung
Besonderes
- Persönlicher Laptop notwendig.
- Office 365 für Studierende kostenlos.
Anschlussmöglichkeiten
Rückvergütungen
Beiträge der Militärdienst- und Ausbildungsentschädigungskasse (MAEK) und der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPK) können gemäss jeweiligem Reglement eingefordert werden. Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.vssm.ch/de/berufsbildung/bildungsfinanzierung.
Militär- und Ausbildungs-Entschädigungskasse MAEK
Die MAEK ist die Solidaritätskasse der VSSM-Arbeitgebenden. Sie erstattet Kurs- und Prüfungsgebühren und unterstützt innovative Projekte der VSSM-Bildungsentwicklung. Um von Rückvergütungen der MAEK profitieren zu können, muss der/die Arbeitgeber/-in der MAEK angeschlossen sein.
ZPK
Die Zentrale Paritätische Berufskommission regelt die Weiterbildungsleistungen im Schreinereigewerbe. Leistungen der ZPK können Schreiner/-innen geltend machen, die den jährlichen Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag bezahlen und somit im Besitz einer gültigen Berufskarte sind. Arbeitnehmer/-innen mit familiärer Unterstützungspflicht erhalten eine höhere ZPK-Rückvergütungsleistung.