Bau-Polier/-in mit eidg. FA
Unterrichtsort(e)
ChurDaten
Start Januar 2026
Dauer
Berufsbegleitend, 2 Blöcke / 9 Module
Total 400 Lektionen
Total 400 Lektionen
Unterrichtstag(e)
Der Unterricht findet jeweils in den Monaten Januar bis April und Oktober bis Dezember statt.
Im Januar und November wird in Blöcken unterrichtet, in den restlichen Monaten ist der/die Teilnehmende jeweils freitags in der Schule. Die Ausbildung kann somit berufsbegleitend erfolgen.
2 Wochen Blockkurs im Januar: Montag – Freitag
1 Vertiefungswoche im November: Montag – Freitag
Im Januar und November wird in Blöcken unterrichtet, in den restlichen Monaten ist der/die Teilnehmende jeweils freitags in der Schule. Die Ausbildung kann somit berufsbegleitend erfolgen.
2 Wochen Blockkurs im Januar: Montag – Freitag
1 Vertiefungswoche im November: Montag – Freitag
Anmeldeschluss
30. November 2025
Die Studienplätze (max. 20) werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Beim Anmeldeschluss wird (abhängig von der Teilnehmerzahl) entschieden, ob ein Studiengang durchgeführt werden kann. Ist die maximale Klassengrösse noch nicht erreicht, sind Nachmeldungen auch nach Anmeldeschluss möglich.
Die Studienplätze (max. 20) werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Beim Anmeldeschluss wird (abhängig von der Teilnehmerzahl) entschieden, ob ein Studiengang durchgeführt werden kann. Ist die maximale Klassengrösse noch nicht erreicht, sind Nachmeldungen auch nach Anmeldeschluss möglich.
Kosten
CHF 10'500 pro Lehrgang, inkl. Lehrmittel
Der Bund vergütet Ihnen bis zu 50 % der Lehrgangskosten, sobald Sie die eidg. Prüfung (unabhängig vom Erfolg) absolviert und die erforderlichen Unterlagen (Zahlungsbestätigungen der Schule, etc.) eingereicht haben.
Die Subjektfinanzierung gilt nur für Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz. Für Studierende mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein gilt eine andere Finanzierungsregelung.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Kontaktperson.
Anpassungen der Semesterkosten vor und während des Lehrgangs infolge Teuerung, Subventionsanpassungen und Änderungen des Stundenplans bleiben vorbehalten.
Der Bund vergütet Ihnen bis zu 50 % der Lehrgangskosten, sobald Sie die eidg. Prüfung (unabhängig vom Erfolg) absolviert und die erforderlichen Unterlagen (Zahlungsbestätigungen der Schule, etc.) eingereicht haben.
Die Subjektfinanzierung gilt nur für Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz. Für Studierende mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein gilt eine andere Finanzierungsregelung.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Kontaktperson.
Anpassungen der Semesterkosten vor und während des Lehrgangs infolge Teuerung, Subventionsanpassungen und Änderungen des Stundenplans bleiben vorbehalten.
Abschluss
Bau-Polier/-in mit eidg. Fachausweis
Aufnahmebedingungen
Zur Berufsprüfung als Bau-Polier/-in mit eidg. FA wird zugelassen wer:
gleichwertige Qualifikation im Bauhauptgewerbe verfügt und nach dessen Erwerb
mindestens fünf Jahre Berufserfahrung auf Baustellen im Bauhauptgewerbe, wovon
mindestens zwei Jahre in einer Führungsfunktion (Bauvorarbeiter/-in und/oder
Bau-Polier/-in) vorweisen kann.
- über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Maurerin/Maurer, als Bauwerktrennerin/
gleichwertige Qualifikation im Bauhauptgewerbe verfügt und nach dessen Erwerb
mindestens fünf Jahre Berufserfahrung auf Baustellen im Bauhauptgewerbe, wovon
mindestens zwei Jahre in einer Führungsfunktion (Bauvorarbeiter/-in und/oder
Bau-Polier/-in) vorweisen kann.