Fertigungsspezialist/-in VSSM (Reform 2025)

Teilnehmende dieser praxisnahen, berufsbegleitenden Weiterbildung übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben in der Produktion, führen komplexe Maschinenarbeiten aus und vertreten die Produktionsleitung.

Der nächste Start ist im Jahr 2026 geplant. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kontaktperson.

Ziel

Fertigungsspezialisten und Fertigungsspezialistinnen VSSM bearbeiten anspruchsvolle Aufträge und verstehen komplexe Werkzeichnungen. Die Umsetzung verlangt erweiterte Kenntnisse von CNC- und Spezialmaschinen. Sie gewährleisten die fachgerechte Bearbeitung sowie die Qualität.

Tätigkeiten

  • Umsetzung anspruchsvoller Maschinenarbeiten

  • Bearbeitung komplexer Aufträge

  • Vorbereitungen für die Produktion

  • Qualität der ausgeführten Arbeiten sicherstellen

  • Unterstützende Kommunikation in der Werkstatt

  • Technische Details vermitteln

  • Lösen von praktischen Problemen im Fertigungsprozess

  • Sicherheitsvorschriften umsetzen

Lehrgangsaufbau

Basismodul (120 Lektionen)

  • davon 50 Lektionen praktische Umsetzung von komplexen Maschinenarbeiten an ­stationären Maschinen 

Wahlpflichtmodule (à je 40 Lektionen)

  • CNC-Basic inkl. Durchgängigkeit: Variable Programmierungen, Unterprogramme, Werkzeugtechnik, Spanntechnik, ­Wartung, Laser-, Schneid- und Graviertechnologie, 3D-Druck
  • CNC-Projektwoche: Projektartige Umsetzung der CNC-Kompetenz, CAM Programmierung für 3D-Objekte, 3D-Scannen, Digital modellieren, Einführung Robotik

Mehrwert

  • Für die CNC Kompetenzen garantiert das ibW Technologiezentrum in Maienfeld eine Ausbildung mit modernster Technologie
  • Übernachtungsmöglichkeiten im eigenen Internat

Aufnahmebedingung

Um in den Lehrgang aufgenommen zu werden, muss folgende Bedingung erfüllt sein:

  • Schreiner/-in EFZ, Schreiner/-in EBA, Innenausbauzeichner/-in EFZ (keine Berufserfahrung notwendig, aber vorteilhaft) sowie Quereinsteiger mit Berufserfahrung

Besonderes

  • Persönlicher Laptop notwendig.
  • Office 365 für Studierende kostenlos.

Rückvergütungen

Beiträge der Militärdienst- und Ausbildungsentschädigungskasse (MAEK) und der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPK) können gemäss jeweiligem Reglement eingefordert werden. Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.vssm.ch/de/berufsbildung/bildungsfinanzierung.

Militär- und Ausbildungs-Entschädigungskasse MAEK
Die MAEK ist die Solidaritätskasse der VSSM-Arbeitgebenden. Sie erstattet Kurs- und ­Prüfungsgebühren und unterstützt innovative Projekte der VSSM-Bildungsentwicklung. Um von Rückvergütungen der MAEK profitieren zu können, muss der/die Arbeitgeber/-in der MAEK angeschlossen sein.

ZPK
Die Zentrale Paritätische Berufskommission regelt die Weiterbildungsleistungen im Schreinereigewerbe. Leistungen der ZPK können Schreiner/-innen geltend machen, die den jährlichen Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag bezahlen und somit im Besitz einer gültigen Berufskarte sind. Arbeitnehmer/-innen mit familiärer Unterstützungspflicht ­erhalten eine höhere ZPK-Rückvergütungsleistung.

Broschüre

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