Sozialversicherungsfachleute mit eidg. FA

Werden Sie zur kompetenten Ansprechperson für Versicherte, Arbeitgebende, Behörden und weitere Institutionen! Im anerkannten Lehrgang «Sozialversicherungsfachleute mit eidg. FA» erlangen Sie vertiefte Kenntnisse in allen Sozialversicherungsbereichen, wie beispielsweise AHV, IV, EO/ MSE, Ergänzungsleistungen, Familienzulagen, berufliche Vorsorge, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Militärversicherung und Privat­versicherung.

Zielpublikum

Berufsleute, die im Sozial- oder allgemein im Versicherungsbereich, Personalbereich, Lohn- und Treuhandbereich, in der Rechtsberatung oder im Sozialbereich, allenfalls auch im medizinischen Bereich, arbeiten und sich vertiefte Kenntnisse aneignen wollen, um ihre Kund/-innen kompetent und umfassend beraten zu können.

Tätigkeiten

Sozialversicherungsfachleute erfüllen verschiedene Aufgaben. Sie beschäftigen sich mit Fragen aus verschiedenen Bereichen des Sozialversicherungssystems: AHV, IV, EO/ MSE, Ergänzungsleistungen, Familienzulagen, berufliche Vorsorge, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Militärversicherung und Privatversicherung. 

Zum Beispiel klären sie vielschichtige Fragen zum Kreis der versicherten Personen, über Beitragswesen, Leistungen und deren Bemessung sowie zur gesamten Finanzierung ab. Sie prüfen die Bezugsberechtigung von Leistungen bei Krankheit, Unfall, Arbeits­losigkeit oder Tod. 

Sie sind Ansprechperson für Personen mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen in unterschiedlichsten Lebenssituationen, sei dies bezüglich Versicherungsunterstellung, Beiträge an Versicherungen oder Leistungsbezug bei Unfall, Krankheit, Militärdienst, Mutterschaft, Alter oder Tod.

Sie arbeiten mit verschiedene Institutionen zusammen und sorgen für eine fach­gerechte Beantwortung der vielfältigen Fragestellungen Ihrer Kundschaft.
 

Inhalte

Der Inhalt der einzelnen Fächer orientiert sich an der Wegleitung des Schweizerischen Verbandes für Sozialversicherungsfachleute. Die Berufsprüfung setzt sich aus folgenden Handlungsfeldern zusammen.

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Unfallversicherung (UV)
  • Krankenversicherung (KV)
  • Berufliche Vorsorge (BV)
  • Soziale Sicherheit (SoSi)
  • Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (ALV)
  • Erwerbsersatzordnung, Erwerbsersatz bei Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption, Betreuung, Familienzulagen (EO/MSE/VSE/AdopE/BUE/MSEAE/FZ)
  • Militärversicherung (MV)
  • Recht / Koordination (RE / KOO)
  • Ergänzungsleistungen (EL) und Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)
  • Sozialhilfe (SH)

Prüfungszulassung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

a)    einen der nachfolgenden Ausweise besitzt: 

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijähriger Grundbildung oder
  • ein Maturitätszeugnis oder
  • ein eidgenössisches Berufsattest  einer mindestens zweijährigen beruflichen Grundbildung;

b)    nach abgeschlossener Grundausbildung bis zum Prüfungsbeginn eine mindestens dreijährige (bei Vorliegen eines Ausweises nach lit. a1) bzw. mindestens fünfjährige (bei Vorliegen eines Ausweises nach lit. a2) Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweist.

Es besteht auch die Möglichkeit, ein Dossier einzureichen, um gegebenenfalls zur Berufsprüfung zugelassen zu werden. Weitere Informationen über die Prüfungszulassung erteilt der SVS (www.svs-feas.ch).

Besonderes

  • Ein eigenes Notebook ist Voraussetzung, um nur noch elektronisch abgegebene PDF-Dokumente zu bearbeiten (Notizen, Markieren etc.).
  • Es können nach Absprache auch einzelne Sozialversicherungs-Module besucht werden. 
  • Die Durchführung erfolgt, anhand der Anzahl Anmeldungen, gegebenenfalls nur an einem Standort. Der Standort Chur wird bei einer allfälligen Entscheidung bevorzugt.
  • All inclusive: Lehrmittel, elektronischer Lernraum, Semester- und Simulationsprüfungen sind im Preis inbegriffen.

Dieser Lehrgang wird mit langjährig erfahrenen Dozierenden durchgeführt, welche teilweise auch Prüfungsexpert/-innen sind. Die Studierenden erhalten im Lehrgang darüber hinaus wertvolle Informationen hinsichtlich Zeitmanagement und Gesprächstechnik an der eidg. Berufsprüfung.

Anschlussmöglichkeiten

Broschüre

Finanzierung

Der Bund und das Land Liechtenstein regeln die Beitragszahlungen an Vorbereitungslehrgänge für eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) neu.

Weitere Informationen dazu finden sie hier, besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

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