Berufsbildner/ -in VSSM eidg. anerkannt

Der spezifisch auf die Schreinerbranche ausgerichtete Kurs Berufsbilder/-in VSSM mit eidg. anerkannten Diplom vermittelt wertvolle Fach- und Führungskompetenzen, um Berufslernende im Betrieb ausbilden zu können. Die vier Kurstage werden mit einer Vertiefungsarbeit, die verschiedene Bereiche tangiert, ergänzt.

Ziel

Der Berufsbildnerkurs VSSM verfolgt verschiedene Ziele, mit welchen Sie sich während den vier Kurstagen auseinandersetzen.

  • Zielgerechtes Führen, Instruieren, Begleiten und Fördern der Berufslernenden
  • Praxisbezogene Ausbildungsplanung beherrschen
  • Hilfsmittel und Bewertungskriterien der Abschlussarbeit kennen
  • Vorbereitung der Berufslernenden auf Qualifikationsverfahren
  • Kennen der gesetzlichen Vorgaben und Beratungsangebote

Zielpublikum

  • Ausbildungsverantwortliche in Unternehmen der Schreiner-Branche

Inhalte

  • Rechtliches, beraterisches und schulisches Umfeld
  • Umgang mit Berufslernenden
  • Beurteilung und Förderung aufgrund der individuellen Begabungen
  • Ausbildungseinheiten planen, durchführen und prüfen
  • Vertiefungsarbeit in den folgenden Bereichen: Vor- und Nachbearbeitung Kurssequenzen, Besuch in der Berufsschule oder im ÜK, Vorbereitung auf den Lehrbeginn, Lehrplan Betrieb, Iperka-Modell, Vorbereitung auf ein Qualifikationsgespräch

Aufnahmebedingungen

  • Der Arbeitgeber bildet Berufslernende aus (zum Zeitpunkt des Kurses) oder Berufslernende aus einem anderen Betrieb.
  • Möglichkeit, Berufslernende (intern oder aus einem anderen Betrieb) aktiv zu begleiten (Besuch ÜK oder Besuch Berufsschule, Semesterbeurteilung)
  • Gute Kenntnisse Ihres Betriebs und Ihres betrieblichen Umfelds
  • Offenheit für neue Ideen, neue Vorgehensweisen, Bereitschaft für Veränderungen

Besonderes

  • Kurs ist auch ein Bestandteil des Moduls «Ausbilden/Führen» im Lehrgang Fertigungsspezialist/-in VSSM. Bei Teilnahme im Lehrgang Fertigungsspezialist/-in wird der Kurs angerechnet

  • Für den Erhalt des Diploms muss nebst einer 100%igen Anwesenheit die Vertiefungsarbeit erfolgreich abgeschlossen sein.

Rückvergütungen

Beiträge der Militärdienst- und Ausbildungsentschädigungskasse (MAEK) und der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPK) können gemäss jeweiligem Reglement eingefordert werden. Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt. Genauere Informationen finden Sie unter www.zpk-schreinergewerbe.ch oder unter www.vssm.ch.

Militär- und Ausbildungs-Entschädigungskasse MAEK

Die MAEK ist die Solidaritätskasse der VSSM-Arbeitgeber. Sie erstattet Kurs- und Prüfungsgebühren und unterstützt innovative Projekte der VSSM-Bildungsentwicklung. Um von Rückvergütungen der MAEK profitieren zu können, muss der Arbeitgeber der MAEK angeschlossen sein.

ZPK

Die Zentrale Paritätische Berufskommission regelt die Weiterbildungsleistungen im Schreinergewerbe. Leistungen der ZPK können Schreiner/-innen geltend machen, die den jährlichen Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag bezahlen und somit im Besitz einer gültigen Berufskarte sind. Arbeitnehmer/-innen mit familiärer Unterstützungspflicht erhalten eine höhere ZPK-Rückvergütungsleistung.

Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt.

Detaillierte Informationen zu den Rückvergütungen
https://www.vssm.ch/de/berufsbildung/bildungsfinanzierung

Broschüre

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