Fertigungsspezialist/-in VSSM

Absolvierende dieser berufsbegleitenden, handlungskompetenzorientierten Weiterbildung übernehmen Verantwortungsbereiche innerhalb der Produktion. Fertigungsspezialisten/-innen VSSM sind Stellvertreter/-innen der Produktionsleitung und übernehmen die Ausbildung von Berufslernenden und die Anleitung von Mitarbeitenden im Betrieb.

Ziel

Fertigungsspezialisten und Fertigungsspezialistinnen VSSM sind in der Produktion tätig und sind der Produktionsleitung unterstellt. Sie können Lernende ausbilden.

Tätigkeiten

Die erworbenen Kompetenzen im Lehrgang Fertigungsspezialisten/-innen VSSM befähigen dazu, die Produktionsleitung bei der Instruktion von Mitarbeitenden und Lernenden zu unterstützen. In Lehrbetrieben kann die Planung und Betreuung der beruflichen Grundbildung im Betrieb übernommen werden.

Sie übernehmen die Aufträge von der Produktionsleitung und sind für deren korrekte, effiziente Ausführung in geforderter Qualität verantwortlich. Sie achten auf die Einhaltung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, überprüfen und optimieren innerbetriebliche Arbeitsabläufe.

Mehrwert

Die Ausbildung als Sicherheitsbeauftragte/r (SIBE) ist im Lehrgang enthalten.

Aufnahmebedingung

Um in den Lehrgang aufgenommen zu werden, muss folgende Bedingung erfüllt sein:

  • Berufsabschluss (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) als Schreiner/-in, keine Berufserfahrung nötig

Praxiskurse

  • Technologiezentrum in Maienfeld: 3 Tage CNC-Kurs, 4 Tage Projektentwicklung in Realisierung
  • ÜK-Lokal in Ziegelbrücke und/oder Ilanz: 11 Tage Praxiskurs

Besonderes

  • Der Kurs Berufsbildner/-in VSSM mit eidg. anerkanntem Diplom ist ein Bestandteil des Moduls «Ausbilden/Führen» im Lehrgang Fertigungsspezialist/ -in VSSM und kann im Vorfeld oder während des Lehrgangs absolviert werden. Diese Kurskosten werden separat verrechnet.
  • Persönlicher Laptop notwendig. (Empfehlung: Neuanschaffung eines leistungsfähigen Gerätes erst vor Stufe Projektleiter/-in Schreinerei mit eidg. FA).
  • Office 365 für Studierende kostenlos

Rückvergütungen

Beiträge der Militärdienst- und Ausbildungsentschädigungskasse (MAEK) und der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPK) können gemäss jeweiligem Reglement eingefordert werden. Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt. Genauere Informationen finden Sie unter www.zpk-schreinergewerbe.ch oder unter www.vssm.ch.

Militär- und Ausbildungs-Entschädigungskasse MAEK

Die MAEK ist die Solidaritätskasse der VSSM-Arbeitgeber. Sie erstattet Kurs- und Prüfungsgebühren und unterstützt innovative Projekte der VSSM-Bildungsentwicklung. Um von Rückvergütungen der MAEK profitieren zu können, muss der Arbeitgeber der MAEK angeschlossen sein.

ZPK

Die Zentrale Paritätische Berufskommission regelt die Weiterbildungsleistungen im Schreinergewerbe. Leistungen der ZPK können Schreiner/-innen geltend machen, die den jährlichen Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag bezahlen und somit im Besitz einer gültigen Berufskarte sind. Arbeitnehmer/-innen mit familiärer Unterstützungspflicht erhalten eine höhere ZPK-Rückvergütungsleistung.

Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt.

Detaillierte Informationen zu den Rückvergütungen
https://www.vssm.ch/de/berufsbildung/bildungsfinanzierung

Broschüre

Kontakt